Über 95 Prozent meiner Gutachten richten sich an das Finanzamt. Ich weiß, woran die Bewertungsstellen Gutachten scheitern lassen: Formeln ohne Fundstelle, Befunde, die dem Ergebnis widersprechen, Modellwerte ohne Objektbezug. Meine Gutachten sind so aufgebaut, dass genau diese Angriffspunkte nicht entstehen.
- Qualifiziert für steuerliche Wertnachweise. Als Diplom-Sachverständiger (DIA) und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Immobiliengutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG. Persönliche Besichtigung, dokumentierte Objektmerkmale und nachvollziehbar hergeleitete Wertansätze bilden die Grundlage – fachlich fundiert und für die Prüfung durch das Finanzamt klar aufbereitet.
- Methodik nach BFH. Der BFH verlangt Aufschluss über die maßgeblichen Determinanten der Nutzungsdauer (Urteil vom 23.01.2024, IX R 14/23); die sachverständige Ermittlung nach § 4 Abs. 3 ImmoWertV ist als Schätzungsmethode bestätigt (Urteil vom 07.10.2025, IX R 26/24). Meine Gutachten arbeiten diese Determinanten einzeln und objektbezogen ab.
- Jede Zahl trägt. Keine Rechenoperation ohne Quelle, keine Verkürzung ohne Befund am Objekt. Einwände des Finanzamts werden im Gutachten vorweggenommen.