Frist wahren, Bewertung prüfen und den niedrigeren gemeinen Wert mit einem belastbaren Immobiliengutachten nach § 198 BewG nachweisen.
Stand: 14. August 2026 · von Andre Werner, Diplom-Sachverständiger (DIA), zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Frist wahren, Bewertung prüfen und den niedrigeren gemeinen Wert mit einem belastbaren Immobiliengutachten nach § 198 BewG nachweisen.
Stand: 14. August 2026 · von Andre Werner, Diplom-Sachverständiger (DIA), zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Ein Feststellungsbescheid kann den Grundbesitzwert einer Immobilie deutlich höher ansetzen als den Wert, der am Markt tatsächlich erzielbar wäre. Bei Erbschaft und Schenkung wirkt dieser Wert als Grundlage für die weitere steuerliche Berechnung. Deshalb sollten Sie den Bescheid unmittelbar nach Zugang fachlich prüfen lassen.
Wichtig: FIMAW erbringt Immobilienbewertungen, jedoch keine Steuer- oder Rechtsberatung. Einspruch, Fristberechnung und steuerliche Einordnung stimmen Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung ab.
Ein hoher Wert im Bescheid ist nicht automatisch falsch. Prüfbedarf besteht aber insbesondere, wenn wertmindernde Eigenschaften der Immobilie im typisierten Verfahren nicht oder nur unzureichend abgebildet werden. Dazu gehören beispielsweise:
Entscheidend ist nicht ein pauschaler Abschlag. Der niedrigere Verkehrswert muss objektbezogen, nachvollziehbar und zum maßgeblichen Bewertungsstichtag hergeleitet werden.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter Immobiliengutachten für das Finanzamt und Verkehrswertgutachten.
Für die erste Einschätzung reichen häufig der Bescheid sowie die wichtigsten Objektdaten. Die vollständige Unterlagenliste erhalten Sie mit dem schriftlichen Angebot.
Nach § 198 BewG kann der niedrigere gemeine Wert insbesondere durch ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder durch entsprechend qualifizierte Sachverständige nachgewiesen werden. Genannt werden auch Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert sind.
Ich bin Diplom-Sachverständiger (DIA) und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter ZERT (S). Die Qualifikation allein ersetzt jedoch keine sorgfältige Bewertung: Anerkennungsfähig wird der Nachweis durch eine objektbezogene Besichtigung, eine nachvollziehbare Datengrundlage und eine methodisch belastbare Herleitung.
Mehr zu Qualifikation und Arbeitsweise: Andre Werner und FIMAW.
Bei einem gemischt genutzten, denkmalgeschützten Grundstück hatte das Finanzamt einen Wert von 2.356.000 € festgestellt. Das Verkehrswertgutachten kam auf 831.000 €. Die Bemessungsgrundlage sank damit um 1.525.000 €. Der Mandant bestätigte FIMAW schriftlich eine Erbschaftsteuerersparnis von 240.000 €.
Der Fall ist anonymisiert und mit Einwilligung des Mandanten veröffentlicht. Jeder Bewertungsfall ist individuell; das Ergebnis ist nicht auf andere Immobilien übertragbar.
Ob und bis wann Unterlagen nachgereicht werden können, hängt vom Verfahrensstand ab. Sichern Sie deshalb zuerst die Einspruchsfrist und stimmen Sie das Vorgehen mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung ab.
Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts genügt eine unverbindliche Online-Schätzung nicht. Erforderlich ist eine objektbezogene und nachvollziehbare Wertermittlung, die die besonderen Merkmale der Immobilie berücksichtigt.
Die erste Einschätzung anhand des Bescheids und der Eckdaten ist unverbindlich. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot. Die Höhe richtet sich nach Objektart, Umfang, Stichtag und vorhandenen Unterlagen.
Senden Sie mir den Bescheid und die wichtigsten Eckdaten der Immobilie. Sie erhalten eine ehrliche Ersteinschätzung, ob ein Gutachten fachlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.