Der Kreis Herford grenzt direkt an Bielefeld; kein Einzugsgebiet erreiche ich schneller. Als Diplom-Sachverständiger (DIA) und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger bewerte ich Wohn- und Gewerbeimmobilien in Herford, Bünde, Löhne, Enger, Spenge, Hiddenhausen, Kirchlengern, Rödinghausen und Vlotho. Die persönliche Besichtigung vor Ort ist bei mir Standard.
Immobilienbewertung in Herford
Ihr Sachverständiger für den Kreis Herford
Wann Sie eine Bewertung brauchen
Die häufigsten Anlässe in der Praxis:
- Erbschaft und Schenkung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt. Mehr dazu: Gutachten fürs Finanzamt.
- Restnutzungsdauer und AfA: In den Kernstädten Herford, Bünde und Löhne stehen viele Bestandsobjekte mit Baujahren vor 1990. Gerade dort ist der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG für Vermieter regelmäßig interessant. Mehr dazu: Restnutzungsdauergutachten.
- Kauf und Verkauf: Verkehrswertgutachten oder Kurzbewertung als belastbare Grundlage.
- Kaufpreisaufteilung: Boden- und Gebäudewert nach ImmoWertV als AfA-Grundlage.
- Scheidung und Auseinandersetzung: Ein neutraler Wert für beide Seiten.
Bodenrichtwerte und Marktdaten im Kreis Herford
Grundlage jeder Bewertung sind die örtlichen Daten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Herford (Geschäftsstelle Amtshausstraße 2, 32051 Herford); für Objekte in der Stadt Herford besteht eine eigene Geschäftsstelle. Bodenrichtwerte sind über BORIS.NRW einsehbar. Für die Bewertung werte ich zusätzlich den Grundstücksmarktbericht und die Liegenschaftszinssätze des Ausschusses aus und passe sie an die konkrete Lage und das Objekt an.
Gutachten gegenüber dem Finanzamt
Hat das Finanzamt Ihre Immobilie im Feststellungsbescheid zu hoch bewertet, weist ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG den niedrigeren gemeinen Wert nach. Ich erstelle diese Gutachten so, dass sie der Prüfung durch die Bewertungsstelle standhalten: jede Zahl mit Fundstelle, Einwände vorweggenommen. Für Herforder Objekte ist örtlich das Finanzamt Herford (Wittekindstraße 5, 32051 Herford) Ansprechpartner.
Mehr dazu: Gutachten fürs Finanzamt und Einspruch gegen den Feststellungsbescheid.
Ablauf und Festpreis
- Erstgespräch, kostenfrei. Einschätzung, ob ein Gutachten in Ihrem Fall trägt.
- Angebot mit Festpreis. Schriftlich vor der Beauftragung, dazu die Liste der benötigten Unterlagen.
- Besichtigung vor Ort im Kreis Herford. Persönlich, kein Schreibtischgutachten.
- Gutachten nach ImmoWertV. Nachvollziehbar hergeleitet und dokumentiert.
Häufige Fragen aus dem Kreis Herford
Kommen Sie für die Besichtigung nach Herford?
Ja, immer. Ohne persönliche Besichtigung erstelle ich kein Gutachten.
Was kostet ein Gutachten im Kreis Herford?
Festpreis nach Objektart und Umfang, das Angebot liegt vor der Beauftragung schriftlich vor. Anfahrt innerhalb des Kreises berechne ich nicht gesondert.
Bewerten Sie auch ältere Bestandsobjekte?
Ja, gerade dort liegt oft Potenzial: Bei Baujahren vor 1990 lohnt sich häufig die Prüfung der Restnutzungsdauer für eine höhere AfA.
Unverbindlich anfragen
Schildern Sie mir Ort, Objektart, Baujahr, Vermietung und Modernisierungen. Wenn bereits eine steuerliche Rückfrage oder Frist vorliegt, nennen Sie diese bitte dazu. So kann ich die passende Bewertungsaufgabe mit Ihnen klären.