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Immobilienbewertung in Gütersloh

Ihr Sachverständiger für Gütersloh

Als Diplom-Sachverständiger (DIA) und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger bewerte ich Wohn- und Gewerbeimmobilien in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Verl, Harsewinkel, Halle (Westf.) und den übrigen Städten und Gemeinden des Kreises. Der Weg von meinem Sitz in Bielefeld ist kurz; die persönliche Besichtigung vor Ort ist bei mir Standard und kein Zusatzaufwand.

Wann Sie eine Bewertung brauchen

Die häufigsten Anlässe in der Praxis:

  • Erbschaft und Schenkung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt. Mehr dazu: Gutachten fürs Finanzamt.
  • Restnutzungsdauer und AfA: Höhere Abschreibung für vermietete Objekte nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Mehr dazu: Restnutzungsdauergutachten.
  • Kauf und Verkauf: Belastbare Verhandlungsgrundlage durch ein Verkehrswertgutachten oder eine Kurzbewertung.
  • Kaufpreisaufteilung: Trennung von Boden- und Gebäudewert als AfA-Grundlage. Mehr dazu: Kaufpreisaufteilung.
  • Scheidung und Auseinandersetzung: Ein neutraler Wert, den beide Seiten akzeptieren können.

Bodenrichtwerte und Marktdaten im Kreis Gütersloh

Grundlage jeder Bewertung sind die örtlichen Daten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh (Geschäftsstelle bei der Kreisverwaltung, Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh). Bodenrichtwerte sind über BORIS.NRW einsehbar. Für die Bewertung werte ich zusätzlich den Grundstücksmarktbericht und die Liegenschaftszinssätze des Ausschusses aus und passe sie an die konkrete Lage und das Objekt an.

Gutachten gegenüber dem Finanzamt

Hat das Finanzamt Ihre Immobilie im Feststellungsbescheid zu hoch bewertet, weist ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG den niedrigeren gemeinen Wert nach. Ich erstelle diese Gutachten so, dass sie der Prüfung durch die Bewertungsstelle standhalten: jede Zahl mit Fundstelle, Einwände vorweggenommen. Für Gütersloher Objekte ist örtlich das Finanzamt Gütersloh (Neuenkirchener Straße 86, 33332 Gütersloh) Ansprechpartner.

Mehr dazu: Gutachten fürs Finanzamt und Einspruch gegen den Feststellungsbescheid.

Ablauf und Festpreis

  1. Erstgespräch, kostenfrei. Einschätzung, ob ein Gutachten in Ihrem Fall trägt.
  2. Angebot mit Festpreis. Schriftlich vor der Beauftragung, dazu die Liste der benötigten Unterlagen.
  3. Besichtigung vor Ort in Gütersloh. Persönlich, kein Schreibtischgutachten.
  4. Gutachten nach ImmoWertV. Nachvollziehbar hergeleitet und dokumentiert.

Häufige Fragen aus Gütersloh

Kommen Sie für die Besichtigung nach Gütersloh?

Ja, immer. Ohne persönliche Besichtigung erstelle ich kein Gutachten.

Was kostet ein Gutachten in Gütersloh?

Festpreis nach Objektart und Umfang, das Angebot liegt vor der Beauftragung schriftlich vor. Anfahrt innerhalb des Kreises berechne ich nicht gesondert.

Erkennt das Finanzamt Gütersloh Ihre Gutachten an?

Ich erfülle die Anforderungen des § 198 Abs. 2 BewG durch DIA-Diplom und Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Die Anerkennung hängt zusätzlich von der Qualität des einzelnen Gutachtens ab; genau darauf ist meine Arbeitsweise ausgelegt.

Unverbindlich anfragen

Schildern Sie mir Ort, Objektart, Baujahr, Vermietung und Modernisierungen. Wenn bereits eine steuerliche Rückfrage oder Frist vorliegt, nennen Sie diese bitte dazu. So kann ich die passende Bewertungsaufgabe mit Ihnen klären.