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Immobilienbewertung bei Scheidung und Trennung

Warum der Immobilienwert so oft der Streitpunkt ist

Die Immobilie ist meist der größte Vermögenswert und zugleich der am schwersten bezifferbare. Wer auszahlen will, rechnet niedrig; wer ausgezahlt wird, rechnet hoch. Ein neutrales Gutachten ersetzt zwei Parteibehauptungen durch einen begründeten Wert und macht Lösungen verhandelbar: Auszahlung, Übernahme oder Verkauf.

Drei Wege, je nach Stand des Verfahrens

1. Einvernehmliche Lösung

Eine Kurzbewertung oder ein gemeinsames Verkehrswertgutachten als Grundlage für Auszahlung oder Verkauf. Beide Seiten beauftragen gemeinsam, die Kosten werden geteilt. Das ist der schnellste und günstigste Weg.

2. Streitige Auseinandersetzung

Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV, das der Prüfung durch Gegenseite, Anwälte und Gericht standhält. Mehr dazu: Verkehrswertgutachten.

3. Vor der Entscheidung

Eine Kurzbewertung, wenn erst geklärt werden soll, ob Übernahme oder Verkauf wirtschaftlich sinnvoll ist.

Der Stichtag entscheidet mit

Beim Zugewinnausgleich kommt es auf den Wert zu bestimmten Stichtagen an; welcher Stichtag maßgeblich ist, klärt Ihre anwaltliche Vertretung. Ich bewerte zu jedem benötigten Stichtag, auch rückwirkend, und dokumentiere die Marktdaten zum jeweiligen Termin. Das ist bewertungstechnisch Routine und kein Mehraufwand.

Neutralität als Arbeitsprinzip

Ich arbeite weder für die eine noch für die andere Seite, sondern für den belastbaren Wert. Jede Annahme ist im Gutachten offengelegt und mit Marktdaten belegt. Das Gutachten taugt dadurch als gemeinsame Verhandlungsgrundlage genauso wie als Beweismittel. Als Diplom-Sachverständiger (DIA) und nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger bin ich der Objektivität verpflichtet, nicht einer Partei.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Vertrauliches Erstgespräch. Auch mit nur einer Partei, kostenfrei.
  2. Festpreis vorab. Das Angebot liegt schriftlich vor der Beauftragung vor.
  3. Besichtigung. Auf Wunsch mit beiden Parteien, getrennt oder gemeinsam.
  4. Gutachten. Mit nachvollziehbarer Herleitung nach ImmoWertV, zum vereinbarten Stichtag.

Häufige Fragen

Können wir gemeinsam beauftragen?

Ja, das ist der günstigste und schnellste Weg und bindet beide Seiten an denselben Wert.

Was, wenn die Gegenseite den Wert nicht akzeptiert?

Dann trägt das Gutachten als qualifizierter Parteivortrag. Die Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Marktdatenbezug erfülle ich unabhängig vom Verwendungszweck.

Bewerten Sie auch rückwirkend zum Trennungszeitpunkt?

Ja, rückwirkende Stichtage sind Standard.

Bleibt die Anfrage vertraulich?

Ja, auch gegenüber der anderen Partei, solange Sie es nicht anders wünschen.

Unverbindlich anfragen

Schildern Sie mir Ort, Objektart, Baujahr, Vermietung und Modernisierungen. Wenn bereits eine steuerliche Rückfrage oder Frist vorliegt, nennen Sie diese bitte dazu. So kann ich die passende Bewertungsaufgabe mit Ihnen klären.